FAQ

Ganz sicher ist man erst nach einer Analyse durch ein zugelassenes Labor. Wissen Sie, wann Ihre Wohnung gebaut oder gründlich umgebaut wurde?

Dieser Zeitpunkt gibt schon einen wichtigen Hinweis. Geschah dies zwischen 1950 und 2000? Dann ist das Risiko groß, dass auch Ihre Wohnung Asbest enthält.

Weitere Informationen darüber, wie Sie Asbest erkennen und wie Sie damit umgehen sollten, finden Sie in unserer  App AsbestCheck.

Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Die Faustregel lautet: Betrifft es fest gebundenen Asbest und können Sie die Materialien entfernen, ohne sie zu zerbrechen? Dann dürfen Sie den Asbest selbst entsorgen. Das ist aber nicht mehr der Fall, wenn das Material rissig oder brüchig ist.

Ein wichtiger Hinweis ist das Herstellungsdatum der Platten. Wellplatten, die vor 1990 produziert wurden, enthalten fast immer Asbest.

Zwischen 1990 und 1998 wurden sowohl asbesthaltige als auch nicht asbesthaltige Wellplatten produziert. Es ist einfacher zu überprüfen, ob ein bestimmtes Material keinen Asbest enthält.

Wenn die Wellplatten mit der Kennzeichnung NT (New Technology) oder Verstärkungsstreifen versehen sind, enthalten die Wellplatten keinen Asbest. Weitere Informationen darüber, wie Sie Asbest erkennen und wie Sie damit umgehen sollten, finden Sie in unserer App AsbestCheck.

Sie dürfen asbesthaltige Wellplatten nicht - und auf keinen Fall mit Hochdruck oder steifen Bürsten - reinigen. Es gibt kein sicheres Verfahren, um Asbestzement zu reinigen, weil dabei stets Asbestfasern in die Dachrinne, den Regenwasserschacht oder die Kanalisation gelangen.

Asbestzementplatten können im Laufe der Zeit ausgelaugt werden. Dann wird das zementhaltige Material, in dem die Fasern fest verankert waren, langsam im Wasser aufgelöst. Dadurch können die Asbestfasern freigesetzt und letztendlich mit dem Regenwasser mitgespült werden.

In den Abtropfbereichen dieser Dächer können deshalb Asbestfasern in sehr hoher Konzentration vorkommen. Das ist vor allem der Fall, wenn die Asbestzement-Dächer sich dem Ende ihrer Lebensdauer nähern: Dann sieht man oft Risse oder Brüche in den Wellplatten, die deshalb eine Gefahr darstellen können.

Asbesthaltige Wellplatten entfernen Sie meistens mit der sogenannten Technik der einfachen Handlungen. Das beinhaltet Folgendes:

  • Bestreichen Sie das zu entfernende Material mit einem Fixiermittel.
  • Tragen Sie eine Atemschutzmaske des Typs FFP3 und sorgen Sie dafür, dass sie dicht anliegt.
  • Tragen Sie einen Einwegoverall und Einweghandschuhe. Ziehen Sie diese danach draußen aus und spülen Sie auch Ihre Schuhe draußen ab.
  • Vermeiden Sie, dass Fasern freigesetzt werden, indem Sie das Material befeuchten.
  • Demontieren Sie manuell die Asbestelemente, eines nach dem anderen. Versuchen Sie, diese nicht zu zerbrechen.
  • Verwenden Sie Handwerkzeug (Schraubendreher, Klauenhammer). Verwenden Sie auf keinen Fall sich schnell drehende Maschinen wie eine Schleifscheibe oder Bohrmaschine!
  • Werfen Sie asbesthaltige Materialien nicht herab, sondern bringen Sie sie vorsichtig auf die ebenerdige Fläche.
  • Verpacken Sie das Material in spezielle Asbestsäcke oder in mit einem Asbestetikett versehenen Big-Bag in Container. Entsorgen Sie auch Ihre benutzte Schutzkleidung in diesem Sack oder Container.

Nein, Sie müssen auch einen Einwegoverall mit einer Kapuze, Einweghandschuhe und vorzugsweise eine Schutzbrille tragen. Sie müssen auch eine FFP3-Staubmaske aufsetzen. Vergessen Sie außerdem nicht, die Platten vor der Demontage mit einem Fixiermittel zu bestreichen.

Um mit Sicherheit festzustellen, ob ein Baustoff Asbest enthält oder nicht, wird empfohlen eine Stichprobe zu entnehmen und in einem anerkannten Labor untersuchen zu lassen. Achtung: Es ist sehr wichtig, dass Sie bei der Stichprobenentnahme die erforderliche Schutzausrüstung tragen!
 
Für die Stichprobenentnahme gibt es zwei Methoden:
 
Stichprobe mit Klebestreifen

  • Nehmen Sie eine Stichprobe mithilfe eines 30-40 cm langen Klebestreifens, matt und vorzugsweise schwarz.
  • Schlagen Sie an der linken Seite ein 2 cm langes Stück um und an der rechten Seite ein 10 cm langes Stück.
  • Falten Sie das Klebeband so zusammen, dass die klebenden Teile auf die nicht klebenden Teile zu liegen kommen. 
  • Nehmen Sie einen Stichprobenbeutel zur Hand und schreiben Sie die Daten darauf. Stecken Sie die Stichprobe in den Beutel (eine Stichprobe pro Beutel, wenn nötig nummerieren Sie die Beutel) und verpacken Sie ihn anschließend in einem zweiten Beutel (doppelt verpackt).
  • Kleben Sie ein Asbestpiktogramm (A-Label) auf den Beutel.
  • Fügen Sie einen Begleitzettel mit Angaben über die Stichprobe bei (z. B. Nummer, Ort, Baustoff) und halten Sie diesen außerhalb der Stichprobe/n.
Hinweise:
  • Bei Rohrisolierung wird empfohlen, an mehreren Stellen eine Stichprobe per Klebestreifen zu entnehmen.
  • Verwenden Sie Einwegmaterial für die Stichprobenentnahme. Andernfalls kann das verwendete Werkzeug mit feuchten Tüchern gereinigt werden. Verwenden Sie keinen normalen Staubsauger.
 
Stichprobe 3 x 3 cm

Hinweise:
Bei diese Art der Stichprobenentnahme handelt es sich um eine destruktive Methode. Deshalb ist es äußerst wichtig, vor Durchführung der Stichprobenentnahme die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen!
 
  • Stecken Sie zunächst einen Bereich ab, wo die Stichprobe entnommen werden soll, und machen Sie gegebenenfalls ein Foto von dem zu untersuchenden Material.
  • Ziehen Sie vor der Stichprobenentnahme die erforderlichen PSA an:
    • Einwegoverall mit Kapuze
    • Einweghandschuhe
    • Gummistiefel
    • Atemschutzmaske FFP3 (Einweg)
    • Sorgen Sie dafür, dass die Ränder des Einwegoveralls gut mit Klebeband abgeklebt sind.
  • Befeuchten Sie das zu untersuchende Material und tragen Sie ein Fixiermittel auf, um die Freisetzung von Fasern einzuschränken.
  • Verwenden Sie für die Stichprobenentnahme manuelle Werkzeuge (keine schnell drehenden Werkzeuge!)
  • Versuchen Sie, eine möglichst repräsentative Stichprobe mit einer Größe von mindestens 3 x 3 cm zu entnehmen und stecken Sie diese umgehend in einen Beutel. Lassen Sie anschließend die Luft aus dem Beutel, drehen Sie ihn zu, kleben Sie ihn zu und stecken Sie ihn dann in einen zweiten Beutel.
  • Tragen Sie an der Stelle, wo die Stichprobe entnommen wurde, Fixiermittel auf die losen Fasern auf.
  • Kleben Sie ein Asbestpiktogramm (A-Label) auf den Beutel, um die Versanddienste in Kenntnis zu setzen, dass der Beutel eine Asbeststichprobe enthält. Besser ist, die Stichprobe direkt bei dem anerkannten Labor abzugeben (auch dann mit Asbestaufkleber).
  • Wischen Sie den Beutel mit einem feuchten Tuch sauber.
  • Fixieren Sie die Bruchstelle, die bei der Stichprobenentnahme entstanden ist, oder decken Sie sie mit Klebeband ab.
  • Reinigen Sie den Ort und das Werkzeug mit einem feuchten Tuch.
  • Stecken Sie die einmalig zu gebrauchenden PSA in einen doppelten Beutel.
  • Vergessen Sie auf keinen Fall, die Gummistiefel abzuspülen, auch an der Unterseite!
 
Weitere Informationen zur Asbesterkennung finden Sie in unserem Merkblatt zur Gefahrenverhütung Methoden der Asbesterkennung und in der App AsbestCheck.


 

Es gibt drei technische Verfahren* für die Asbestsanierung 

Der Zustand des Materials welches Asbest enthält bestimmt die Methode, die es anzuwenden gilt.  Die beiden letzten Techniken können nur durch anerkannte Asbestsanierungsunternehmen angewendet werden.

* Die Bedingungen und Regeln für jede der drei technische Verfahren werden im Titel 3 “Asbest” des Buches VII des Codex des sich Wohlbefindens bei der Arbeit erklärt.

Privatpersonen dürfen fest gebundenen Asbest, den sie selbst entfernt haben, zum Containerpark bringen. Asbestmüll muss jedoch gut eingepackt sein. So vermeiden Sie, dass keine Fasern freigesetzt werden, falls das Material beim Transport zerbrechen sollte.

In den meisten Containerparks kann man beschränkte Asbestmengen kostenlos deponieren. Erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Umweltamt Ihrer Gemeinde.

Betrifft es „pappartige“ Bodenbeläge? Dann ist das Risiko groß, dass das Material Asbest enthält. Aber nicht nur das Material der Bodenbeläge selbst, sondern auch der Leim, mit dem dieses befestigt wurde, enthält oft Asbest. Wenn Sie feststellen, dass schwarzer Leim verwendet wurde, kann dies darauf hinweisen, dass er Asbest enthält.

Um ganz sicher zu sein, müssen Sie eine Probe entnehmen. NB: Proben entnehmen Sie selbstverständlich nur dann, wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, ansonsten lassen Sie am besten die Hände davon.

Tragen Sie bei der Probeentnahme stets die erforderliche Schutzausrüstung: Einwegoverall, FFP3-Atemschutzmaske, Handschuhe und Schutzbrille. Vergessen Sie nicht, Reißverschlüsse und Schnürsenkel abzukleben. Verpacken Sie die Probe in einen dazu bestimmten doppelwandigen Beutel und fixieren Sie auch den Rest des Materials, von dem Sie die Probe entnommen haben (beispielsweise mit Klebeband).

Senden Sie die Probe im Beutel, der mit einem Asbestetikett versehen wurde, an ein zugelassenes Labor, um es weiter analysieren zu lassen.

Wenn Sie nicht über das richtige Material verfügen, um selbst auf sichere Weise eine Probe zu entnehmen, kontaktieren Sie ein zugelassenes Labor

Wenn Sie Oberflächen aus fest gebundenem asbesthaltigem Material überstreichen, werden normalerweise keine Asbestfasern freigesetzt. Bei den Vorbereitungsarbeiten - vor allem beim Abschmirgeln - kommt jedoch Asbest frei. Kurzum: Sie können diese Materialien ohne Risiko streichen, aber nicht abschmirgeln.

Die föderalen Arbeitsgesetze und die flämischen Umweltgesetze verbieten die Installation von Solarmodulen auf asbesthaltigen Dächern. Bei der Installation werden die asbesthaltigen Materialien durchbohrt. Dadurch werden Asbestfasern auf das Unterdach und in die Umgebung freigesetzt.

Die Antwort auf diese Frage hängt von der Art der asbesthaltigen Materialien ab. Betrifft es fest gebundenen Asbest? Dann dürfen die asbesthaltigen Materialien von einem Bauunternehmer entsorgt werden, dessen Arbeitnehmer die erforderlichen Ausbildungen absolviert haben.

Der Deutlichkeit halber möchten wir darauf hinweisen, dass bei fest gebundenem Asbest die Asbestfasern fest in der Materialstruktur verankert sind. Dadurch können sie nicht freigesetzt werden, sofern das Material nicht zerbrochen oder beschädigt wird. Beispiele dafür sind asbesthaltige Well- oder Schieferplatten.

Wichtiger Hinweis: Fragen Sie den Bauunternehmer nach den Ausbildungsbescheinigungen der Arbeitnehmer, die die Arbeit durchführen werden und überprüfen Sie seine Referenzen.

Bei schwach gebundenem Asbest müssen Sie sich an ein zugelassenes Asbestentsorgungsunternehmen wenden. 

In diesem Fall werden bei der Entsorgung stets Asbestfasern freigesetzt. Beispiele dafür sind asbesthaltige Dämmung an Leitungen oder gespritzte asbesthaltige Dämmung. 

Ein Asbestinventar ist eine Beschreibung aller asbesthaltigen Materialien und Anwendungen in einem bestimmten Gebäude. Darin steht auch, wo sich diese befinden, um welche Art von Asbest es geht und wie viel Asbest pro Art vorhanden ist.

Um ein Asbestinventar zu erstellen, ist keine Zulassung oder Registrierung erforderlich. Man braucht selbstverständlich viel Fachwissen, um es richtig zu tun. Wenden Sie sich deshalb stets an einen Fachmann und überprüfen Sie auch seine Referenzen.

Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden. Arbeitgeber sind seit 1995 verpflichtet, ein Asbestinventar zu erstellen, unter anderem auch für die Gebäude, die sie beziehen. Für Privatpersonen gilt diese Pflicht gegenwärtig noch nicht. Inzwischen wird jedoch zunehmend gefordert, auch für Privatwohnungen die Erstellung eines Asbestinventars zur Pflicht zu machen. Aber das ist noch Zukunftsmusik.

Aufgrund der föderalen Arbeitsgesetze muss jeder Arbeitnehmer, der Asbest ausgesetzt wird, sowohl eine Grundausbildung als auch eine jährliche Weiterbildung absolvieren:

  • Arbeitnehmer, die bei einem zugelassenen Asbestentsorgungsunternehmen beschäftigt sind, müssen eine Grundausbildung von mindestens 32 Stunden und eine jährliche Weiterbildung von mindestens 8 Stunden besuchen.
  • Arbeitnehmer, die nicht in einem Asbestentsorgungsunternehmen arbeiten, jedoch mit der Entsorgung von gebundenem Asbest zu tun haben, müssen eine Grundausbildung von mindestens 8 Stunden und eine jährliche Weiterbildung von mindestens 8 Stunden besuchen.
  • Arbeitnehmer, die nur sporadisch und in kleinen Mengen gebundenen Asbest entsorgen, werden von dieser Ausbildungspflicht befreit.

Wenn die Arbeitnehmer zur paritätischen Kommission 124 gehören, beteiligt sich das Baugewerbe mit einem finanziellen Beitrag an den Ausbildungskosten. Die Ausbildung muss jedoch von einem von Constructiv zugelassenen Ausbildungszentrum veranstaltet werden.

Besuchen Sie dazu die Website Constructiv.

Jeder Arbeitgeber, der asbesthaltiges Material entsorgen wird, muss diese Arbeiten der Regionaldirektion des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, Generaldirektion Kontrolle über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz melden.

Egal, ob Sie ein zugelassenes Asbestentsorgungsunternehmen sind oder nicht: Jeder Arbeitgeber mit Arbeitnehmern, die Asbest entsorgen, muss ein Register erstellen, in dem die Daten dieser Arbeitnehmer, die Expositionsdauer und die Art des Asbests angegeben werden, mit dem sie in Kontakt gekommen sind. Arbeitnehmer, die nur sporadische Handlungen im Zusammenhang mit der Asbestentsorgung durchführen, müssen nicht in dieses Register aufgenommen werden.

Sporadische Handlungen werden in den Vorschriften beschrieben als „Handlungen, die nur sporadisch (mit geringer Intensität oder Frequenz) durchgeführt werden und bei denen die Risikobewertung zeigt, dass der Grenzwert niemals überschritten werden wird.“ Beispiele dafür sind kurze, unterbrochene Wartungsaktivitäten, bei denen keine Fasern freigesetzt werden oder das (gelegentliche) Einpacken unbeschädigter asbesthaltiger Materialien in gutem Zustand.

Bei sporadischen Handlungen für die Entsorgung asbesthaltiger Materialien muss der Arbeitgeber kein Register über exponierte Arbeitnehmer führen. Er ist außerdem von der Meldepflicht bei der Regionaldirektion Kontrolle über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz befreit und die Gesundheitsüberwachung der Arbeiter im Rahmen von Asbestentsorgungsarbeiten ist nicht anwendbar.

Jeder Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass seine Arbeitnehmer keinem Asbest ausgesetzt werden. Wenn er Arbeiten bei einem Bauherren ausführen wird, muss er deshalb überprüfen, dass kein Asbest vorhanden ist. Vermuten Sie als Arbeitgeber, dass asbesthaltiges Material vorhanden ist und gibt es kein Asbestinventar?

Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn Proben entnehmen lassen. Bauherren informieren am besten stets den/die Bauunternehmer, der/die bei Ihnen arbeiten wird/werden, über ihre Vermutungen oder Kenntnisse.